Jeder Mensch stellt sich früher oder später die Frage, wie es nach dem Erbfall weitergehen und wem man sein Vermögen hinterlassen soll. Wir helfen wir Ihnen schon heute bei der Formulierung Ihrer Vorstellungen und achten dabei auf die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Erbschaft- und ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigen wir ebenfalls in der Nachlassplanung. Ein weiterer zu beachtender Punkt im Erbrecht ist die Beratung von Mitgliedern von Patchworkfamilien und Getrennten/Geschiedenen. Die gesetzliche Erbfolge kann hier zu ausgesprochen unerwünschten Ergebnissen führen.
Nach einem Erbfall sind wir Ansprechpartner für Erben, Miterben, enterbte Angehörige, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker. Wir verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz im Erbrecht – sowohl in Erbscheinsverfahren und streitigen Erbauseinandersetzungen als auch in Verfahren der alternativen Streitbeilegung (Mediationsverfahren) – und unterstützen unsere Mandanten bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei decken wir jegliche Tätigkeitsfelder ab, die das Erbrecht und angrenzende Rechtsgebiete bereithalten.
Vor dem Erbfall unterstützen wir Sie insbesondere bei
Nach dem Erbfall helfen wir Ihnen bei
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