Verkehrsrecht


Ich vertrete Sie in allen Belangen des Straßenverkehrsrechts.

 

Sie haben ein Fahrverbot erhalten? Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen? Sie haben ein Bußgeldverfahren verordnet bekommen? Oder Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt?

 

Das Verkehrsrecht ist sehr umfangreich und sehr breit gefächert, somit ist eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht immer von Vorteil.

 

Es gibt kein gesammeltes Gesetzeswerk, in dem das Verkehrsrecht umfassend geregelt ist. Es setzt sich aus Vorschriften des öffentlichen- und des Privatrechts zusammen. Diese vielen kleinen Teilgebiete beinhalten für sich abschließende Regelungen und werden wie folgt unterteilt:

  • Verkehrszivilrecht – insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen)
  • Verkehrsvertragsrecht – (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht – (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Auf all diesen Gebieten stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht zu jedem Verfahrenszeitpunkt zur Seite.

 

Oft gilt es, zügig zu handeln und keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen.

 

Melden Sie sich unverbindlich und formlos, so dass ich Ihre Angelegenheit einschätzen und anschließend umfassend und bestmöglich in allen Teilbereichen zu einer für Sie guten Lösung bringen kann.

 

Vereinbaren Sie einen Termin in Hachenburg mit mir unter:

 

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