Arbeitsrecht


Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten? Erste Hilfe bzw. erste Antworten finden Sie hier.

 

Ihnen wurde gekündigt? Erste Hilfe bzw. erste Antworten finden Sie hier.

 

Ich berate Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

 

Meine Kanzlei vertritt kleinere und mittlere Betriebe sowie alle Arbeitnehmer (unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitsgebers) und Betriebsräte. Zu Ihrem Vorteil sehen wir also die Schwierigkeiten von Mitarbeitern und Unternehmern. Dies hilft uns – und Ihnen – bei der Lösung der juristischen Probleme.

 

Ich kläre zusammen mit Ihnen nicht nur die arbeitsrechtlichen, sondern auch die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

 

Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrags

Ich berate und vertrete Sie bei der

  • Auswahl von geeigneten Bewerbern
  • Lohn- und Gehaltsverhandlungen
  • Vertragsgestaltung
  • Klärung von Verhandlungsspielräumen.

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Ich berate und vertrete Sie – gerichtlich und außergerichtlich – bei allen Fragen zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses insbesondere bei folgenden Fragen:

  • Arbeitszeit
  • Befristungen
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Mutterschutz / Schwangerschaft
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Weisungsrecht

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Ich berate und vertrete Sie – gerichtlich und außergerichtlich – bei

  • Abmahnungen
  • Behördlichen Zustimmungen zur Kündigung bei Schwangeren und Schwerbehinderten
  • Ausspruch einer Kündigung
  • Abwehr einer Kündigung (Kündigungsschutz)
  • Abschluss eines Aufhebungsvertrags
  • Zeugnisformulierungen (Arbeitszeugnis).

Gerade im Arbeitsrecht geht es häufig um Erfahrung, Geschwindigkeit und Strategie: Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.