Erste Hilfe beim Aufhebungsvertrag


Ich empfehle dringend, Aufhebungsverträge nicht ungeprüft und ohne weitere Verhandlungen zu unterschreiben. Es drohen möglicherweise Nachteile im Hinblick auf folgende Punkte:

  • Sperre / Ruhen Anspruch Arbeitslosengeld
  • Höhe Abfindung
  • bezahlte Freistellung
  • Gratifikationen
  • Inhalt Arbeitszeugnis
  • Urlaubsabgeltung
  • Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge

Regel Nummer 1: Halten Sie dem Druck stand!

Die genannten Nachteile lassen sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht abwenden, bzw. verbessern.

Häufig lässt sich dank beharrlicher Verhandlung, entweder eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses erreichen oder deutlich bessere Inhalte und Zahlungsmodalitäten vereinbaren.

 

Regel Nummer 2: Keine Unterschrift ohne anwaltliche Beratung!

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich unter anderem auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Ein telefonisches Erstgespräch mit mir ist kostenlos, persönlich und unverbindlich. Geben Sie nicht auf und lassen Sie sich beraten. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

 

Vereinbaren Sie einen Termin in Hachenburg mit mir unter:

 

0 26 62 - 94 94 530.